GBK-Ausbildungszentrum

Der Weg in die Selbständigkeit

Intensive Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

Gemäß Berufszugangsverordnung GüKG/PBefG

Güterkraftverkehr
Taxi- und Mietwagenverkehr
Omnibusverkehr

 

Dozenten: Praxisorientierte Betriebs- und Verkehrsfachwirte 

 

Hauptsitz und Verwaltung: Hauptstraße 21 * 26197 Großenkneten
Niederlassung: Existenzgründungszentrum Hannover GmbH 
Davenstedter Straße 60
30453 Hannover

   

Ständige Seminarorte: 
Großenkneten und Hannover


 
Als eine der ersten privaten Sach- und Fachkundeschulen in Deutschland bieten wir Ihnen unsere


langjährige

 Erfahrung.


 
Unsere Seminare finden nur in „kleinen Gruppen“ statt.
Seminare als zeitaufwendige 


Massenveranstaltungen 

lehnen wir aus unterrichtsmethodischen Gründen ab.
 
Unsere Seminarteilnehmer erzielen die nachweisbar besten IHK-Prüfungsergebnisse.
 

 

 

Auch Kuriere benötigen Erlaubnis! 

Vom 01. Juli 1999 an benötigen alle Unternehmen, die gewerbliche
Gütertransporte für andere ausführen und dabei Fahrzeuge mit mehr
als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) einsetzen,
die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr.
 
Dies gilt auch für als PKW-Kombi oder sog. M-1-Fahrzeuge
zugelassene Kleintransporter.
 
Ursache für die Einführung der Erlaubnispflicht auch für diese kleinen
Fahrzeuge ist die änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Danach müssen nach Ablauf der übergangsfrist am 01. Juli 1999 alle
betroffenen Unternehmen die EU-einheitlichen Berufszugangsregelungen
erfüllen.
 
Das bedeutet, dass die Unternehmer die persönliche Zuverlässigkeit, die
finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen
müssen. Die fachliche Eignung ist in der Regel durch die Fachkunde-
prüfung bei der zuständigen IHK nachzuweisen.
 
Personen, die mindestens 5 Jahre lang eine leitende Tätigkeit in einem
Güterkraftverkehrsunternehmen ausgeübt haben, können die Anerkennung
ihrer auf diesem Weg erworbenen fachlichen Eignung bei der IHK bean-
tragen.
Zuständig für die Anerkennung der fachlichen Eignung durch leitende
Vortätigkeit ist ebenfalls die IHK.
 
Eine unbeschränkte Erlaubnis für den Güterkraftverkehr benötigen ab
01. Juli 1999 auch Unternehmen, die derzeit lediglich im Besitz von auf
der Durchführung bestimmter Transporte (z. B. Abfall- oder Tiertransport)
gültiger Erlaubnisse sind.
 
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen IHK-Verkehrs-
abteilung.