GBK-Ausbildungszentrum
Der Weg in die Selbständigkeit
Intensive Vorbereitung auf die Sach- und Fachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammern in Deutschland.
Gemäß Berufszugangsverordnung GüKG/PBefG
Güterkraftverkehr
Taxi- und Mietwagenverkehr
Omnibusverkehr
Dozenten: Praxisorientierte Betriebs- und Verkehrsfachwirte
Hauptsitz und Verwaltung: | Hauptstraße 21 * 26197 Großenkneten |
Niederlassung: | Existenzgründungszentrum Hannover GmbH Davenstedter Straße 60 30453 Hannover |
Ständige Seminarorte:
Großenkneten und Hannover
Als eine der ersten privaten Sach- und Fachkundeschulen in Deutschland
bieten wir Ihnen unsere
langjährige
Erfahrung.
Unsere Seminare finden nur in „kleinen Gruppen“ statt.
Seminare als zeitaufwendige
Massenveranstaltungen
lehnen wir aus unterrichtsmethodischen Gründen ab.
Unsere Seminarteilnehmer erzielen die nachweisbar besten
IHK-Prüfungsergebnisse.
Auch Kuriere benötigen Erlaubnis!
Vom 01. Juli 1999 an benötigen alle Unternehmen, die
gewerbliche
Gütertransporte für andere ausführen und dabei Fahrzeuge mit mehr
als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (einschl. Anhänger) einsetzen,
die Erlaubnis für den Güterkraftverkehr.
Dies gilt auch für als PKW-Kombi oder sog. M-1-Fahrzeuge
zugelassene Kleintransporter.
Ursache für die Einführung der Erlaubnispflicht auch für diese kleinen
Fahrzeuge ist die änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).
Danach müssen nach Ablauf der übergangsfrist am 01. Juli 1999 alle
betroffenen Unternehmen die EU-einheitlichen Berufszugangsregelungen
erfüllen.
Das bedeutet, dass die Unternehmer die persönliche Zuverlässigkeit, die
finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen
müssen. Die fachliche Eignung ist in der Regel durch die Fachkunde-
prüfung bei der zuständigen IHK nachzuweisen.
Personen, die mindestens 5 Jahre lang eine leitende Tätigkeit in einem
Güterkraftverkehrsunternehmen ausgeübt haben, können die Anerkennung
ihrer auf diesem Weg erworbenen fachlichen Eignung bei der IHK bean-
tragen.
Zuständig für die Anerkennung der fachlichen Eignung durch leitende
Vortätigkeit ist ebenfalls die IHK.
Eine unbeschränkte Erlaubnis für den Güterkraftverkehr benötigen ab
01. Juli 1999 auch Unternehmen, die derzeit lediglich im Besitz von auf
der Durchführung bestimmter Transporte (z. B. Abfall- oder
Tiertransport)
gültiger Erlaubnisse sind.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer zuständigen IHK-Verkehrs-
abteilung.